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   BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79   

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BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79 (https://dejure.org/1980,6560)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1980 - 10 BV 109/79 (https://dejure.org/1980,6560)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1980 - 10 BV 109/79 (https://dejure.org/1980,6560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung - Entscheidungsursächlichkeit - Verfahrensmangel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (707)

  • BSG, 02.07.2015 - B 1 KR 15/15 B

    Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil - hier: der Beschluss - auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSG Beschluss vom 10.3.2011 - B 1 KR 134/10 B - RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 22.12.2023 - B 1 KR 63/22 B
    Um einen Verfahrensmangel in diesem Sinne geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § 160a Nr. 36 mwN; BSG vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 2/13 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    b) Soweit die Beklagte eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) rügt, weil das LSG sein Urteil auf Umstände stütze, zu denen sich die Beteiligten angeblich nicht äußern konnten (sog Überraschungsentscheidung iS von § 128 Abs. 2 SGG; BVerfGE 98, 218; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 62 RdNr 8b mwN) , hätte sie im Einzelnen dartun müssen, warum die Entscheidung des Berufungsgerichts nach dem bisherigen Verfahrensverlauf von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte, welches Vorbringen dadurch verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36) .
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